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   VGH Bayern, 27.01.2010 - 11 B 09.30317   

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VGH Bayern, 27.01.2010 - 11 B 09.30317 (https://dejure.org/2010,18999)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.01.2010 - 11 B 09.30317 (https://dejure.org/2010,18999)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. Januar 2010 - 11 B 09.30317 (https://dejure.org/2010,18999)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Tschetschenische Asylbewerberin; keine beachtliche Wahrscheinlichkeit einer bei Rückkehr in die Russische Föderation drohenden Verfolgung; Registrierung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beachtliche Wahrscheinlichkeit einer bei Rückkehr in die Russische Föderation drohenden Verfolgung; Maßgebliche Kriterien für die rechtliche Beurteilung einer Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft ; Veranlassung der Flucht einer tschetschenischen Asylbewerberin aufgrund ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beachtliche Wahrscheinlichkeit einer bei Rückkehr in die Russische Föderation drohenden Verfolgung; Maßgebliche Kriterien für die rechtliche Beurteilung einer Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft; Veranlassung der Flucht einer tschetschenischen Asylbewerberin aufgrund ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 17.04.2008 - 11 B 08.30038

    Tschetschenen aus Dagestan; keine Vorverfolgung; inländische Fluchtalternative

    Auszug aus VGH Bayern, 27.01.2010 - 11 B 09.30317
    Nach der Auffassung des Senats gelten die Grundsätze zum Prognosemaßstab bei der Anerkennung von Flüchtlingen - zumindest im Kern - auch nach der ausdrücklichen Übernahme zahlreicher Normen der Qualifikationsrichtlinie in das deutsche Recht fort (vgl. BayVGH vom 17.4.2008 Az. 11 B 08.30038 und vom 16.6.2008 Az. 11 B 07.30185).

    Dies ist aber bei gehörigen Bemühungen möglich (vgl. im einzelnen BayVGH vom 17.04.2008, Az. 11 B 08.30038).

    Soweit es einige Monate dauern sollte, bis die Klägerin eine Registrierung erhält, kann dieser Zeitraum durch Rückkehrhilfen nach dem REAG/GARP-Programm und durch Aushilfstätigkeiten überbrückt werden (vgl. BayVGH vom 31.01.2005 Az. 11 B 02.31597; vom 17.04.2008 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 31.01.2005 - 11 B 02.31597

    inländische Fluchtalternative für politisch unverdächtige, gesunde und

    Auszug aus VGH Bayern, 27.01.2010 - 11 B 09.30317
    Mit Beschluss vom 26. September 2005 ließ der Verwaltungsgerichtshof die Berufung des Beteiligten zu, weil der auf § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylVfG gestützte Zulassungsantrag nach Erlass des rechtskräftig gewordenen Senatsurteils vom 31. Januar 2005 (Az. 11 B 02.31597) von Amts wegen in einen Zulassungsantrag nach § 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylVfG umzudeuten sei, die angefochtene Entscheidung von dem genannten Urteil abweiche und auf dieser Abweichung beruhe.

    Soweit es einige Monate dauern sollte, bis die Klägerin eine Registrierung erhält, kann dieser Zeitraum durch Rückkehrhilfen nach dem REAG/GARP-Programm und durch Aushilfstätigkeiten überbrückt werden (vgl. BayVGH vom 31.01.2005 Az. 11 B 02.31597; vom 17.04.2008 a.a.O.).

  • BVerwG, 07.02.2008 - 10 C 33.07

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Vorabentscheidung; überschießende

    Auszug aus VGH Bayern, 27.01.2010 - 11 B 09.30317
    Mit seiner Entscheidung vom 7. Februar 2008 (ZAR 2008, 192 f.) hat das Bundesverwaltungsgericht im Falle eines einen irakischen Flüchtling betreffenden Asylwiderrufs ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 234 EGV an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gerichtet, in dem u.a. auch die Frage etwaiger Auswirkungen der Neuregelung in Art. 4 Abs. 4 QRL auf den Prognosemaßstab aufgeworfen wird.
  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus VGH Bayern, 27.01.2010 - 11 B 09.30317
    Die Beantwortung der Frage, welche Wahrscheinlichkeit die in § 60 Abs. 1 AufenthG vorausgesetzte Gefahr aufweisen muss, hängt davon ab, ob der schutzsuchende Ausländer seinen Herkunftsstaat bereits auf der Flucht vor eingetretener oder unmittelbar drohender politischer Verfolgung verlassen hat oder ob er unverfolgt ausgereist ist (vgl. BVerfG vom 10.7.1989 BVerfGE 80, 315/33; BVerwG vom 26.3.1985 BVerwGE 71, 175 ff.).
  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus VGH Bayern, 27.01.2010 - 11 B 09.30317
    Wurde ein Ausländer demgegenüber bereits im Herkunftsland politisch verfolgt, so greift zu seinen Gunsten ein herabgestufter Wahrscheinlichkeitsmaßstab ein: Er muss vor erneuter Verfolgung "hinreichend sicher" sein (vgl. BVerwG vom 2.7.1980 BVerwGE 54, 341/360).
  • BVerwG, 20.03.2007 - 1 C 21.06

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Prüfungspflicht des Bundesamts;

    Auszug aus VGH Bayern, 27.01.2010 - 11 B 09.30317
    Es stellt weiter fest, dass die Anwendung der Beweiserleichterung des Art. 4 Abs. 4 QRL nach seiner Auffassung in der Praxis bei Widerrufsfällen zu gleichen Ergebnissen führen wird wie die bisherige Anwendung der Wahrscheinlichkeitsmaßstäbe (vgl. auch BVerwG vom 20.3.2007 BayVBl 2007, 632 f., wo darauf hingewiesen wird, dass die in Art. 4 Abs. 4 QRL vorgesehene Beweiserleichterung auf tatsächlicher Ebene nur im Falle einer Vorverfolgung eingreift).
  • BVerwG, 26.03.1985 - 9 C 107.84

    Gruppenverfolgung - Nachweiserleichterung für Vorverfolgte - Asylbewerber -

    Auszug aus VGH Bayern, 27.01.2010 - 11 B 09.30317
    Die Beantwortung der Frage, welche Wahrscheinlichkeit die in § 60 Abs. 1 AufenthG vorausgesetzte Gefahr aufweisen muss, hängt davon ab, ob der schutzsuchende Ausländer seinen Herkunftsstaat bereits auf der Flucht vor eingetretener oder unmittelbar drohender politischer Verfolgung verlassen hat oder ob er unverfolgt ausgereist ist (vgl. BVerfG vom 10.7.1989 BVerfGE 80, 315/33; BVerwG vom 26.3.1985 BVerwGE 71, 175 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.03.2009 - 3 B 16.08

    Ausländerrecht: Rückkehrpflicht von Tschetschenen in die Russische Förderation;

    Auszug aus VGH Bayern, 27.01.2010 - 11 B 09.30317
    58 bis 64 des Urteils des OVG Berlin-Brandenburg vom 3. März 2009 (Az. 3 B 16.08, ), die er sich zu Eigen macht.
  • VGH Bayern, 16.06.2008 - 11 B 07.30185

    Tschetschenisch/inguschetische Familie; Jurist aus Moskau; Verfolgungsschicksal

    Auszug aus VGH Bayern, 27.01.2010 - 11 B 09.30317
    Nach der Auffassung des Senats gelten die Grundsätze zum Prognosemaßstab bei der Anerkennung von Flüchtlingen - zumindest im Kern - auch nach der ausdrücklichen Übernahme zahlreicher Normen der Qualifikationsrichtlinie in das deutsche Recht fort (vgl. BayVGH vom 17.4.2008 Az. 11 B 08.30038 und vom 16.6.2008 Az. 11 B 07.30185).
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